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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Manuel Kunze – Digital Caduceus

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Webdesign-Dienstleistungen, Grafikdesign, Content-Erstellung sowie damit verbundene Beratungsleistungen zwischen Manuel Kunze, Digital Caduceus, Hartweg 11, 37688 Beverungen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Der Auftraggeber bestätigt mit der Beauftragung, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt (insbesondere niedergelassene Ärzte, Kliniken oder Angehörige freier Heilberufe). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Projektstart

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots (E-Mail ausreichend) durch den Auftraggeber zustande. Mit der Annahme des Angebots wird die vereinbarte Anzahlung gemäß § 6 fällig. Der Projektstart erfolgt nach Eingang der Anzahlung und Bereitstellung der für den Start notwendigen Informationen.

§ 3 Leistungsumfang und Content-Erstellung

Der genaue Leistungsumfang (z. B. Webdesign, Programmierung, SEO-Texte) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Bietet der Auftragnehmer die Erstellung von Inhalten (Texte, Grafiken, Bildauswahl) als Zusatzleistung an, basiert dies auf den Informationen und Briefings des Auftraggebers. Der Auftragnehmer gewährleistet die Darstellung der Website für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Safari, Firefox, Edge).

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für das Projekt notwendigen Unterlagen (z. B. Fachinformationen, Lebensläufe für die Team-Seite, Approbationsdaten) zeitnah digital bereitzustellen.

Prüfpflicht bei Content-Erstellung: Erstellt der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden Texte oder Grafiken, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese vor Veröffentlichung auf ihre sachliche, medizinische und berufsrechtliche Richtigkeit zu prüfen und schriftlich freizugeben.

Verzögert sich das Projekt um mehr als vier Wochen durch fehlende Zuarbeit oder mangelnde Erreichbarkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bisher erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung zu stellen.

§ 5 Drittkosten und Lizenzen

Kosten für Drittanbieter (z. B. Hosting-Gebühren, Stockfotos, kostenpflichtige Plugins oder Schriftlizenzen) sind nicht im Honorar des Auftragnehmers enthalten und werden gesondert ausgewiesen oder direkt vom Auftraggeber getragen. Der Auftragnehmer erwirbt diese Lizenzen im Namen und Auftrag des Auftraggebers.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen (Meilensteine)

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung in drei Raten:

  • 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung.
  • 40 % Zwischenzahlung nach Abnahme des Design-Konzepts (Layout/Prototyp).
  • 30 % Restzahlung nach Fertigstellung der Website und vor der technischen Liveschaltung auf der Domain des Auftraggebers.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Unternehmer). Der Auftragnehmer behält sich vor, darüber hinaus entstandene Mahnkosten in Rechnung zu stellen.

§ 7 Abnahme der Leistungen

Nach Fertigstellung der Website fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auf. Die Website gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich wesentliche Mängel rügt oder wenn er die Website bereits aktiv nutzt (z. B. durch Go-Live oder Bekanntgabe der URL an Patienten).

§ 8 Support und Wartung nach Go-Live

Nach erfolgter Abnahme gemäß § 7 erbringt der Auftragnehmer keine weiteren kostenlosen Support- oder Wartungsleistungen. Fehlerbereinigungen, Aktualisierungen, inhaltliche Änderungen oder technische Anpassungen nach Go-Live sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, sofern kein gesonderter Wartungs- oder Pflegevertrag abgeschlossen wurde. Anfragen zu nachträglichen Änderungen werden nach dem jeweils aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle Urheberrechte an den erstellten Werken verbleiben beim Auftragnehmer. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die Verwendung der Website im Rahmen seines eigenen Praxisbetriebs.

Das Nutzungsrecht ist personenbezogen und nicht übertragbar.

Im Falle einer Praxisübernahme, Praxisfusion oder eines Wechsels des technischen Dienstleisters ist vor einer Weiternutzung oder Übertragung der Werke die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers einzuholen.

Eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf des Designs oder der Code-Strukturen an Dritte (z. B. andere Praxen) ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 10 Haftung und Rechtssicherheit (Medizinrecht)

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der medizinischen Informationen, unabhängig davon, ob diese vom Auftraggeber geliefert oder vom Auftragnehmer erstellt und vom Auftraggeber freigegeben wurden. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit (insbesondere Heilmittelwerbegesetz HWG und Werberecht für Ärzte) obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer leistet keine Rechtsberatung. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 11 Referenznennung und Eigenwerbung

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz nennen und Abbildungen der fertigen Website zu Werbezwecken nutzen (z. B. im Portfolio unter digitalcaduceus.com). Ein dezenter Link im Footer der Website (“Design by Digital Caduceus”) ist zulässig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 12 Kündigung

Bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu. Zusätzlich wird eine pauschale Entschädigung für reservierte Kapazitäten fällig:

  • Kündigung vor Projektstart: 15 % des vereinbarten Gesamthonorars.
  • Kündigung nach Projektstart bis zur Abnahme des Design-Konzepts: 30 % des vereinbarten Gesamthonorars, abzüglich bereits geleisteter Zahlungen.
  • Kündigung nach Abnahme des Design-Konzepts: 70 % des vereinbarten Gesamthonorars, abzüglich bereits geleisteter Zahlungen.

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

§ 13 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zur streng vertraulichen Behandlung aller Praxis-Interna, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z. B. durch Zugriff auf Praxis-E-Mail-Accounts, Kontaktformulare oder ähnliche Systeme), wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage einen entsprechenden Mustervertrag zur Verfügung.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Beverungen). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2026 · Digital Caduceus · Manuel Kunze · Hartweg 11, 37688 Beverungen